Ist der Besuch des Schornsteinfegers Pflicht? Das müssen Hausbesitzer beachten
Mindestens einmal im Jahr schaut der Schornsteinfeger vorbei, oder nicht? Schließlich kann sich jeder von uns an den regelmäßigen Besuch des ganz in schwarz gekleideten Kaminkehrers mit Besen und Krätzer schon von Kindesbeinen an erinnern. In diesem Ratgeber beantworten wir für Sie die Frage, wann der Schornsteinfeger Pflicht ist und worauf Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Der Schornsteinfeger: Wichtige Arbeit für die Brandsicherheit
- Wann ist der Schornsteinfeger Pflicht und wann ist die Beauftragung freiwillig?
- Welche Arbeiten sind Pflicht und in welchen zeitlichen Abständen?
- Kosten für den Schornsteinfeger: KÜO und Steuererklärung
- Fazit: Mehr Eigenverantwortung für Haus- und Wohnungsbesitzer
Der Schornsteinfeger: Wichtige Arbeit für die Brandsicherheit
Der Schornsteinfeger gilt ähnlich wie das vierblättrige Kleeblatt als Symbol für Glück. Das hat auch seinen guten Grund: Schornsteinfeger verrichteten seit dem 17. Jahrhundert eine wichtige Arbeit. Damals kamen in den Städten nämlich die ersten Schornsteine auf. Diese waren ebenso wie Dächer und Wände meist aus Holz. Durch die Verwendung der Feuerstätten lagerte sich Ruß in den Holzschornsteinen ab. Entzündete sich der Ruß, kam es zu Rußbrand und der konnte im Handumdrehen ganze Stadtviertel verwüsten. Wenn das nicht passierte, hieß es: „Ein Glück, dass der Schornsteinfeger da war“ und der Glücksbringer war geboren. Aber was genau sind seine Aufgaben?
Damals wie heute: Die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers
Die Schornsteinfeger gingen regelmäßig von Stadt zu Stadt, um die Schornsteine zu reinigen. Bis heute ist es Aufgabe der Schornsteinfeger, die Abgasanlagen zu prüfen und so für Brandsicherheit zu sorgen. Durch eine reibungslose Funktion der Feuerstätten tragen die Kaminkehrer sowohl zur effizienteren Verbrennung als auch zu weniger Emissionen bei.
Neue Aufgabenfelder des Schornsteinfegers
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV), kann der Schornsteinfeger über seine ursprüngliche Arbeit hinaus weitere Aufgaben durchführen. Hierzu gehört zum Beispiel die Energieberatung.
Seit der Liberalisierung des Marktes für Schornsteinfeger-Arbeiten und dem Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols im Jahr 2013 können Hausbesitzer den Schornsteinfeger für die erforderlichen Arbeiten frei wählen. Davor waren Eigenheimbesitzer an den Bezirksschornsteinfeger gebunden, der über viele Jahre hinweg für den gleichen Kehrbezirk zuständig war. Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch diese Monopolstellung modifiziert, sodass die Schornsteinfeger sich heute auf einen Kehrbezirk bewerben und diesen wechseln können.
2017 wurde das Schornsteinfeger-Handelsgesetz erneut überarbeitet: Seitdem dürfen Schornsteinfeger neben den Aufgaben der Feuerstättenschau und Wartungsarbeiten auch andere Arbeiten übernehmen, als Installateure tätig sein und Kaminöfen oder Abgasanlagen einbauen. Jedoch dürfen Schornsteinfeger die von ihnen eingebauten Anlagen nicht selbst überprüfen und abnehmen.
Energieberatung: Kosten und Möglichkeiten
Wann ist der Schornsteinfeger Pflicht und wann ist die Beauftragung freiwillig?
Jede Heizungsanlage, die Abgase erzeugt, muss regelmäßig kontrolliert und geprüft werden. Die Feuerstättenschau ist Pflicht und wird von einem zugelassenen Schornsteinfeger durchgeführt. Das ist nicht nur zum Beispiel bei einem Kachelofen oder Pelletkessel der Fall, in denen ganz offensichtlich eine Verbrennung stattfindet. Genauso gilt das für die üblichen Öl- und Gasgeräten, da diese ebenso Brennstoffe für die Energiegewinnung verwerten. Heizen Sie mit diesen Anlagen, ist es verpflichtend, dass ein Schornsteinfeger zur Kontrolle und Prüfung kommt.
Welche Arbeiten sind Pflicht und in welchen zeitlichen Abständen?
Den Schornsteinfeger kommen zu lassen, ist jedoch keine Pflicht, wenn Sie keine Feuerungsanlage beziehungsweise Feuerstätte haben: Das heißt, wenn in Ihrer Heizung keinerlei Verbrennung stattfindet. Das ist zum Beispiel bei einer Wärmepumpe der Fall. Diese Heizart kommt vollkommen ohne Brennstoffe wie Öl, Gas oder Holz aus. Stattdessen nutzt sie die Umweltenergie aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich, um Ihr Haus zu heizen und warmes Wasser zu generieren.
Bei abgaserzeugenden Heizungen wird durch die Arbeit des Schornsteinfegers wird sichergestellt, dass die Heizungsanlage sicher betrieben wird und keine Gefährdung darstellt. Darüber hinaus prüft der Schornsteinfeger die austretenden Emissionen und sorgt so dafür, dass das Heizgerät die Emissionsgrenzen der Bundesemissionsschutzverordnung (BImSchV) einhält.
Art der Heizung
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Feuerstättenschau und Kehrarbeiten
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Messen bei Heizkesseln älter als 12 Jahre
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Messen bei Heizkesseln jünger als 12 Jahre
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Mögliche Kosten
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Öl-Brennwertheizung
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einmal pro Jahr
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alle zwei Jahre
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alle drei Jahre
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ab 80 Euro
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Andere Ölheizung
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einmal pro Jahr
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alle zwei Jahre
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alle drei Jahre
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ab 80 Euro
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Gas-Brennwertheizung
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einmal pro Jahr
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keine Messung
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keine Messung
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ab 80 Euro
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Andere Gasheizung
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einmal pro Jahr
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alle zwei Jahre
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alle drei Jahre
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ab 80 Euro
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Festbrennstoffkessel (zum Beispiel Kaminofen, Pelletofen, Pelletkessel)
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dreimal pro Jahr
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ungefähr alle drei Jahre
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ungefähr alle drei Jahre
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80 bis 200 Euro
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Wenn Sie eine herkömmliche Heizung nutzen, sollte der Schornsteinfeger somit einmal pro Jahr vorbeikommen. Wie oft der Besuch notwendig ist, entnehmen Sie dem Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Wichtig:
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Stellt ein Schornsteinfeger Mängel bei einer Abgasanlage fest, weil diese zum Beispiel die Emissionsgrenzen überschreitet, kann der Kaminfeger die Anlage stilllegen und Sie zum Beseitigen der Mängel auffordern.
Schornsteinfeger-Pflicht auch beim Neubau von Abgasanlagen
Wenn Sie eine neue Heizung, in der eine Verbrennung stattfindet, errichten und zum Beispiel einen Schornstein installieren, müssen Sie hierfür den Schornsteinfeger bestellen. Er prüft die Betriebssicherheit der Installation sowie die Einhaltung der Bauvorschriften.
Gleiches gilt auch dann, wenn Sie zum Beispiel einen alten Kaminofen stilllegen und sich einen neuen zulegen. Erst wenn der Schornsteinfeger diesen abgenommen hat, dürfen Sie damit heizen. Lesen Sie hier auch mehr zur Modernisierung des Kachelofens.
Kosten für den Schornsteinfeger: KÜO und Steuererklärung
Eine Vorlage für die Kosten gibt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). So kann der Bezirksbevollmächtigte eine entsprechende Gebühr für den Feuerstättenbescheid verlangen. Auch die Kehrarbeiten sowie die Messungen können sich an den Zahlen der KÜO1 orientieren.
Feuerstättenbescheid
Art der Arbeit
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Anzahl der Arbeitswerte
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Arbeitswerte multipliziert mit 1,20 Euro
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Arbeitswerte multipliziert mit 1,20 Euro (inklusive MwSt.)
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bis zu 3 Feuerungsanlagen
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10,0
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12,00 Euro
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14,28 Euro
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bei mehr als 3
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2,0 je zusätzlicher Feuerungsanlage
(30,0 ist das Maximum je Bescheid) |
2,40 Euro
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2,86 Euro
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Feuerstättenschau
Art der Arbeit
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Anzahl der Arbeitswerte
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Arbeitswerte multipliziert mit 1,20 Euro
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Arbeitswerte multipliziert mit 1,20 Euro (inklusive MwSt.)
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---|---|---|---|
Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit
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11,7
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14,04 Euro
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16,71 Euro
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Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit
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4,0
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4,80 Euro
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5,71 Euro
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an Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen: für jeden angefangenen Meter von senkrechten Teilen
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1,0
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1,20 Euro
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1,43 Euro
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Zuschlag je Feuerstätte
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6,0
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7,20 Euro
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8,57 Euro
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Überprüfung des Feuchtegehalts von Festbrennstoffen bei der Feuerstättenschau
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6,0
|
7,20 Euro
|
8,57 Euro
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Wie viel Sie genau zahlen, hängt unter anderem von Ihrer Heizungsart ab, wie Sie in der ersten Tabelle sehen.
Schornsteinfegerkosten von der Steuer absetzen
Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2014 können Sie auch die im Schornsteinfegergesetz definierten Leistungen des Schornsteinfegers von der Steuer absetzen. Die Kosten für den Schornsteinfeger fallen zum Teil unter die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Pro Jahr können Sie so bis zu 6.000 Euro von der Steuer absetzen.
Zusammenfassend bedeutet dies:
- Sie können 20% der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten absetzen
- Maximal 1.200 Euro im Jahr dürfen Sie steuerlich als Handwerkerleistungen geltend machen
- Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb sollten Sie die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausweisen
- Überweisen Sie die Rechnungssumme, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an
- Auch Mieter können Ausgaben für den Schornsteinfeger absetzen
Bei Nichteinhaltung von Fristen und Pflichten drohen Bußgelder
Die im Feuerstättenbescheid angemerkten Arbeiten müssen Sie als Hausbesitzer durchführen lassen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann der Schornsteinfeger das Pflichtversäumnis an die zuständige Behörde melden. In diesem Fall kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wenn Hausbesitzer sich der verpflichtenden Prüfung verweigern, kann der Schornsteinfeger sich im Ernstfall auch mit polizeilicher Hilfe Zugang.
Fazit: Mehr Eigenverantwortung für Haus- und Wohnungsbesitzer
Als Hausbesitzer haben Sie nach der Novelle des Schornsteinfegergesetzes 2013 und der Modifizierung 2017 deutlich mehr Verantwortung. Nach wie vor legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Fristen aus dem Feuerstättenbescheid fest. Sie sind jedoch selbst für die Organisation der notwendigen Arbeiten verantwortlich.
Darin liegt natürlich auch ein Vorteil, denn theoretisch können Sie sich Angebote von verschiedenen Schornsteinfegern zukommen lassen. Sie können sich dann für das günstigste Angebot entscheiden und sparen dabei. Alle in Deutschland zugelassenen Schornsteinfeger finden Sie auf der Website des BAFA.2
Es ist empfehlenswert, sich nicht an Abonnements oder einen festen Vertrag zu binden. Vielmehr sollten Sie selbst aktiv werden und sich um einen preiswerten sowie zuverlässigen Schornsteinfeger kümmern. Kommt ein Schornsteinfeger unaufgefordert zu Ihnen, um seine Arbeiten anzubieten, sind Sie nicht verpflichtet, diese zu nutzen.
Möchten Sie weg von Heizungen, die auf der Verbrennung von Rohstoffen basieren, lassen Sie sich am besten direkt von einem Heizungsfachbetrieb beraten. Der sieht sich Ihre Situation genau an, berät ob sich zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Solarthermie bei Ihnen anbietet und kann die nötigen Arbeiten im Anschluss gleich selbst erledigen.
Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Bei der Anschaffung können Sie dank staatlicher Fördermittel für die Heizung Investitionskosten sparen. Da in den zukunftsfähigen Wärmeerzeugern keinerlei Verbrennung stattfindet, sind diese außerdem wartungsarm und es besteht keine Verpflichtung, den Schornsteinfeger kommen zu lassen.
Ein Heizungsprofi ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Effizienz Ihrer Heizungsanlage zu optimieren oder die Vorschriften des Schornsteinfegers in die Tat umzusetzen.
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2 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Registerauskunft Schornsteinfeger