Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick
Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig das Thema Heizen und Energieverbrauch ist. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung durch finanzielle Förderung versucht, die Effizienz von Heizungsanlagen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel für die Heizung und wie Sie diese beantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer hilft bei der Finanzierung?
- Förderauskunft: Förderungen schnell online prüfen
- Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden
- Förderung für eine Wärmepumpe
- Fördermittel für Hybridheizungen
- Förderung für Solarthermie
- Fördermittel für eine Biomasse-Heizung
- Förderung für Gas-Brennwert und Öl-Brennwert
- Wie beantrage ich Fördermittel für die Heizung bei der KfW oder dem BAFA?
Je effizienter eine Heizung arbeitet, desto weniger fossile Brennstoffe verbraucht sie und desto weniger klimaschädliches CO2 gibt sie in die Atmosphäre ab. Aus diesem Grund fördert der Staat den Austausch alter Heizungen. Der Fokus auf dem Weg zu mehr Umweltschutz ist die Förderung erneuerbarer Energien. Systeme, die hierauf zurückgreifen, verfügen über eine ausgereifte Technik und arbeiten dabei sehr wirtschaftlich – sei es eine effiziente Wärmepumpe oder Solarthermie. Insgesamt können Sie hier unter gewissen Umständen eine Unterstützung von bis zu 70% ergattern!
Insbesondere private Haushalte stehen beim Thema Fördermittel für die Heizung zumeist vor vielen Fragen. Um die Sache zu erleichtern, hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für Energieeffizienz in Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die BEG-Förderung umfasst die vier Teilbereiche BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Klimafreundlicher Neubau.
Trotz dieser Vereinheitlichung ist die Vielzahl an Heizungsförderungen zunächst unübersichtlich. Damit Sie nicht den Durchblick verlieren, gehen wir in unserem Ratgeber auf die wichtigsten Fördermittel für die Heizung ein und erklären Ihnen, welche Sie nutzen können.
Die Fördermittel für die Heizung sind in verschiedene Kategorien eingeteilt und können bei der KfW (Einzelmaßnahmen im Bestand und Kredit zur Förderung von Effizienzhäusern) oder beim BAFA (Heizungsoptimierung und Anlagentechnik) beantragt werden.
Wer hilft bei der Finanzierung?
Wenn es um BEG-Fördermittel für die Heizung in Deutschland geht, gibt es zwei zentrale Institutionen:
Für den Bereich der Heizung sind besonders die Fördermittel aus dem Paket BEG Einzelmaßnahmen relevant. Hier vergibt seit der BEG-Anpassung, gülttig seit Januar 2024, die KfW die Investitionszuschüsse. Die Säule „Einzelmaßnahmen“ ist die richtige für Sie, wenn Sie Ihre bestehende Heizung austauschen oder einen weiteren Wärmeerzeuger nachrüsten.
Planen Sie statt kleinerer Maßnahmen, ein Effizienzhaus zu bauen beziehungsweise durch Sanierung zu erreichen, können Sie von dem BEG-Programm Wohngebäude profitieren. Dafür erhalten Sie von der KfW günstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Die BAFA hingegen unterstützt Sie fortan bei Maßnahmen, die nicht direkt den Heizungsaustausch betreffen. Dazu zählen Anlagentechniken wie etwa eine Lüftung, Heizungsoptimierungen zur Verbesserung der Effizienz sowie Sanierungen an der Gebäudehülle.
Förderauskunft: Förderungen schnell online prüfen
Um einen schnellen Überblick zu bekommen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen, können Sie unsere praktische Förderauskunft nutzen. Geben Sie einfach in ein paar wenigen Klicks an, um welche Heizart und welche Gebäudeart es sich handelt. Schon sehen Sie die konkreten Möglichkeiten und wie viel Sie darüber sparen.
Wann sollte ich über ein neues Heizsystem oder eine Modernisierung nachdenken?
Um Besitzer von bestehenden Gebäuden zu einer Heizungsmodernisierung zu bewegen, hat der Gesetzgeber besonders attraktive Anreizprogramme zur Finanzierung ins Leben gerufen.
Wenn eine Anlage defekt ist, ist ein neues Heizgerät häufig unumgänglich. Doch auch wenn der alte Heizkessel noch zuverlässig seine Pflicht erfüllt, ist der Austausch in vielen Fällen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll: Spätestens nach 20 Jahren ist meist ein neuer empfehlenswert.
Die BEG EM belohnen das frühzeitige Umrüsten mit dem sogenannten "Klimageschwindigkeitsbonus". Bis Ende 2028 wartet dabei die komplette Förderhöhe von 20% auf Sie, wenn Sie ihre funktionierende Biomasse- oder Gasheizung (mind. 20 Jahre alt) oder Ihre Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung austauschen. Dies gilt für selbstnutzende Wohneigentümer, ab 2029 sinkt die Fördersumme alle zwei Jahre um drei Prozenpunkte.
Ist die Heizungsanlage bereits seit 30 Jahren im Einsatz, besteht in der Regel sogar eine Austauschpflicht. Ältere Heizkessel sind oft so ineffizient, dass sich die Investition in eine moderne Anlage meist schon innerhalb weniger Jahre rechnet – vor allem, wenn Sie staatliche Fördergelder beantragen.
Um diese alten, ineffizienten Heizungen aus dem Verkehr zu ziehen, gibt es hohe Förderungen für den Heizungstausch. Aber auch im Neubau erhalten Sie Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Heiztechnologien.
Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden
In folgender Tabelle sehen Sie alle aktuellen BEG-Fördersätze im Teilprogramm Einzelmaßnahmen übersichtlich aufgelistet. Diese hängen von der Art des neuen Heizsystems ab. Tauschen Sie Ihre alte Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung aus, profitieren Sie von der Austauschprämie. Dasselbe gilt beim Austausch einer Gasheizung, die älter als 20 ist.
BEG-Förderkomponenten seit 2024
Komponente
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Voraussetzung
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Fördersatz
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Zuschuss
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Gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Mögliche Antragsteller sind u.a. Eigentümer, Unternehmen und Vermieter.
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30%
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Effizienz-Bonus
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Der "Wärmepumpenbonus" gilt bei der Verwendung von natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 in der CHA-Monoblock von WOLF) und bei Wärmepumpen mit Wasser-, Erd-, oder Abwasserwärme.
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5%
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Einkommens-Bonus
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Hier können selbstnutzende Wohneigentümer profitieren, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen nicht über 40.000€ liegt.
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30%
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Klimageschwindigkeitsbonus
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Getauscht werden: Biomasse- oder Gasheizungen (mind. 20 Jahre), Nachtspeicher-, Öl-, Kohle-, oder Gasetagenheizungen. Bis Ende 2028 warten die vollen 20%. Anschließend sinkt die summer alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Wohneigentümer.
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20%
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Kumulierte Förderung
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Zusammengerechnet können bei der ersten Wohneinheit/einem Einfamilienhaus bis zu 70% gefördert werden, gedeckelt bei einer Investitionssumme von 30.000€.
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70%
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Diese Komponenten gelten nur in Bestandsgebäuden. Auf den Neubau gehen wir weiter unten im Kapitel „BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude“ näher ein.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) listet alle Effizienzmaßnahmen auf, die für Ihr Haus sinnvoll sind. Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, erhalten Sie 5% mehr Förderung für diese Maßnahmen: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik außerhalb der Heizung. Bei der Heizungsförderung gilt der Sanierungsfahrplan nicht.
Förderfähige Kosten
- Selbstverständlich gehört der Wärmeerzeuger zu den förderfähigen Kosten.
- Darüber hinaus gibt es auch Förderungen für sogenannte Umfeldmaßnahmen, die im Zuge des Heizungstauschs die energetische Sanierung noch effizienter machen.
- Dazu zählen beispielsweise Installation, die Fachplanung, Deinstallation, Verrohrung, ein hydraulischer Abgleich, das Heizungsverteilsystem (zum Beispiel Fußbodenheizung) oder etwa der Speicher.
- Das führt dazu, dass Sie einen erheblichen Anteil Ihrer Investition fördern lassen können.
- Die Austauschprämie greift beim Tausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung und bei Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Nach dem Austausch dürfen Sie das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen.
Förderung für eine Wärmepumpe
Der am besten geförderte Wärmeerzeuger ist die Wärmepumpe. Diese Heizart ist in der Lage, das in der Umgebungsluft, im Grundwasser oder Erdboden frei verfügbare Temperaturniveau mithilfe eines elektrischen Kompressors so umzuwandeln, dass die Heizungsanlage die Energie nutzen kann. Durch diese Vorgehensweise können Sie Ihren Wärmebedarf ohne fossile Brennstoffe decken. Voraussetzung für die Förderung ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe von mindestens 3,0 - entscheiden Sie sich also für ein effizientes Modell wie die CHA-Monoblock Wärmepumpe von WOLF. Bei Hybrid-Anlagen etwa wird in den BEG EM nur der Anteil der Wärmepumpe gefördert, die Kosten für den Fossilen Wärmeerzeuger müssen Sie selbst tragen.
Wie Sie in der Tabelle oben sehen, erhalten Sie für eine Wärmepumpe mindestens eine Förderung von 30%. 5% Bonus gibt es für den sogenannten Effizienz-Bonus: Das kann entweder eine Wärmepumpe sein, die ein natürliches Kältemittel nutzt oder eine, die Wasser, Sole oder Abwasser als Wärmequelle heranzieht. Ist die neue Wärmepumpe der Ersatz für eine alte Öl- oder Gasheizung, sind es dank der zusätzlichen Austauschprämie sogar bis zu 20% mehr, mit dem Einkommens-Bonus können Sie insgesamt auf 70% Förderung kommen.
Fördermittel für Hybridheizungen
Bei Wechsel von der alten Heizung auf eine neue Hybridheizung wird nur noch der Anteil mit erneuerbarer Energie (EE) gefördert. Beispiel: Kombinieren Sie eine Ölheizung und eine Wärmepumpe, so können Sie sich nur für die Kosten der Wärmepumpe eine Förderung erhoffen.
Haben Sie ein Öl- oder Gasgerät, das weiterhin gut funktioniert, können Sie dieses mit einer Wärmepumpe ergänzen. Die neue Wärmepumpe ist in diesem Fall förderfähig, wenn sie mindestens einen Leistungsanteil von 65% übernimmt. Möchten Sie auf Gas-Hybrid setzen und benötigen dafür eine neue Gasheizung und eine Wärmepumpe, wäre nur die Wärmepumpe förderfähig.
Förderung für Solarthermie
Legen Sie sich eine neue Solarthermieanlage zu, erhalten Sie dafür 30% Förderung. Auch hier kann der Klmageschwindigkeits-Bonus sowie der Einkommensbonus greifen. Insgesamt besteht für selbstnutzende Eigentümer also die Chance, eine Förderung von bis zu 70% zu erhalten.
Fördermittel für eine Biomasse-Heizung
Biomasse-Heizungen basieren auf der Verbrennung eines nachwachsenden Rohstoffs und zählen daher zu den regenerativen Technologien. Unter anderem, da der Anbau der Pflanzen große Ackerflächen benötigt, ist die Einsparung von Emissionen bei Biomasse umstritten. Die BEG-Förderung honoriert die Investition in dieses Heizsystem seit den Anpassungen zum Januar 2024 dennoch ebenfalls mit einem Zuschuss von 30%. Wie bei Solarthermie und Wärmepumpe, können ebenfalls Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus greifen.
Förderung für Gas-Brennwert und Öl-Brennwert
Gas-Brennwert und Öl-Brennwert sind nicht förderfähig, weil diese Anlagen fossile Brennstoffe als Energieträger nutzen. Lediglich als Hybrid-Lösung mit Wärmepumpe oder Solarthermie, können die BEG EM greifen - zumindest für den regenerativen Anteil. In diesem Fall wird Ihr Gas- oder Öl-Gerät zwar nicht gefördert, Ihr (zum Beispiel) Wärmepumpe ist jedoch zu den oben bereits genannten Bedingungen förderfähig.
Effizienzhaus: BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude
Neben den Fördermitteln für die Heizung im BEG-Teilprogramm Einzelmaßnahmen besteht für Sie auch die Möglichkeit, das BEG-Teilprogramm Wohngebäude zu nutzen. Zur Erinnerung: Die Einzelmaßnahmen sind ausschließlich für Hausbesitzer, die – wie der Name schon sagt – eine einzelne Veränderung anstreben, beispielsweise eine neue Heizung. Das BEG-Teilprogramm wendet sich dagegen an Sanierer und Bauherren. Hier wird der Bau oder Umbau eines Gebäudes zum Energieeffizienzhaus gefördert.
Die maximal förderfähigen Kosten im Neubau pro Wohneinheit sind 120.000 Euro, wovon 5% als Tilgungszuschuss erhältlich sind. Ziel ist es, den Standard eines Energieeffizienzhauses 40 (EH-40) mit Nachhaltigkeitsklasse zu erreichen. Hierfür müssen Sie einen Fachplaner hinzuziehen.
Sanierer unterstützt das BEG-Programm mit Kreditsummen von bis zu 150.000 Euro, wenn sie ihr altes Haus in ein Effizienzhaus umbauen möchten. Tilgungszuschüsse von bis zu 25% und Zinszuschüsse entlasten Bauherren dabei finanziell.
Wie beantrage ich Fördermittel für die Heizung bei der KfW oder dem BAFA?
Den elektronischen Antrag für BEG-Fördermittel für Ihre neue Heizung bei der KfW können Sie schnell zusammen mit Ihrem Heizungsbauer oder allein ausfüllen. Auch ein Förderservice kann das für Sie übernehmen oder Sie unterstützen. Dabei benötigen Sie bereits ein Angebot Ihres Fachhandwerkers. Denn auf dieser Summe basiert die Fördersumme, die Sie erhalten werden. Genauere Informationen zu den aktuellen Übergangsregelungen finden Sie unter dem Punkt "Förderauskunft: Förderungen schnell online prüfen" weiter oben im Ratgeber.
KfW-Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen. Wichtig ist, dass ein Energieberater die geplante Heizungsmodernisierung bereits geprüft hat und der Antrag auf Fördermittel vor Beginn der Arbeiten erfolgt.
Schlussfolgerung zu den aktuellen Fördermitteln für die Heizung
In der Vergangenheit waren Brennwertkessel und Hybridheizungen noch förderfähig. Seit Mitte 2022 entfallen alle Fördermittel für Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Der Fokus liegt allein auf erneuerbaren Energien, was mit der Neuausrichtung 2023 nochmals verstärkt wurde. Waren bis dahin Brennwertkessel und Hybridsysteme noch beliebt, wird der Einbau dieser Heizsysteme in Zukunft immer stärker zurückgehen.
Die attraktivsten Zuschüsse für Heizungen bekommen Sie mit der Wärmepumpe. Egal, ob Sie sanieren, die Heizung als Einzelmaßnahme tauschen möchten oder neu bauen: Die Wärmepumpe ist nachhaltig, finanziell attraktiv und damit ein wichtiges Heizsystem für die Zukunft.
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