Was regelt die ErP-Richtlinie und wie können Sie davon profitieren?
Um den Energieverbrauch zu reduzieren, fördert die EU-Kommission die Umweltfreundlichkeit von Produkten. Dazu wurde die sogenannte ErP-Richtlinie ins Leben gerufen. Sie schreibt das Produktdesign und den Energieverbrauch einiger Geräte vor – dazu gehören auch Heizungen. Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe der Regelung, welche Bereichen sie betrifft und wie Sie davon profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Der Hintergrund der ErP-Richtlinie im Überblick
Die Europäische Union hat sich vorgenommen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zum einen will sie damit das Klima schützen und sich zum anderen weniger abhängig von Energieimporten machen. Doch heutzutage gibt es immer noch zahlreiche Geräte, die sehr viel Energie verbrauchen. Deshalb fördert die EU-Kommission seit 2005 die Umweltfreundlichkeit von Produkten.
Hierzu hat Brüssel die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Seit 2009 stellt sie auch Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte. Daher wird die Ökodesign-Richtlinie auch Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Richtlinie, kurz ErP-Richtlinie genannt.
Auf Grundlage der ErP-Richtlinie verabschiedet die EU-Kommission seither regelmäßig Verordnungen. Diese schreiben das Produktdesign und den Energieverbrauch für einzelne Geräte vor. Zu den betroffenen Produkten zählen zum Beispiel Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Staubsauger oder auch Heizgeräte.
Um den Verbrauch der Produkte vergleichbar zu machen, sind sie in Gruppen zusammengefasst – sogenannten LOTs. Darin lassen sich auch weitere Anforderungen finden, zum Beispiel zu Abgasen oder Lärm.
Heizungsbauer finden
Jetzt Postleitzahl-Suche starten und kompetenten Heizungsbauer direkt in Ihrer Nähe finden!
Wie kommen die Regelungen der Ökodesign-Richtlinie zustande?
Die Europäische Kommission gibt zunächst eine Marktstudie in Auftrag, um die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Produkte zu ermitteln. In dieser Studie untersuchen Forscher, wie Verbraucher Produkte nutzen, welche Gerätetypen der untersuchten Geräteklasse zum Zeitpunkt der Forschung im Markt üblich sind und welche technischen Anforderungen diese erfüllen.
Dann legt die EU-Kommission Ziele für einen besseren Energie- und Ressourcenverbrauch künftiger Gerätegenerationen fest. Auf dieser Grundlage erlässt die Europäische Kommission eine Verordnung, in der die Produktanforderungen geregelt sind. Diese ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gültig. Die Hersteller müssen dann bei der Entwicklung ihrer Produkte die festgelegten Anforderungen an den Energieverbrauch berücksichtigen.
Dabei umfasst die ErP-Richtlinie den gesamten Lebenszyklus des Produktes – von der Herstellung über die Verwendung bis hin zur Entsorgung. Für alle Produktlebensabschnitte gibt es Umweltschutzanforderungen.
Die Hersteller bestätigen die Berücksichtigung der Anforderungen, indem sie eine sogenannte Herstellererklärung abgeben und das Produkt entsprechend kennzeichnen. In der Regel geschieht dies mittels des CE-Kennzeichens oder beim Energieverbrauch durch das Energie-Label. Dieses hat eine Farbskala von Grün (geringer Verbrauch) bis Rot (hoher Verbrauch). Jede Farbe kennzeichnet eine Effizienzklasse. Die Klassen reichen von A+++ für Geräte mit einem besonders geringen Verbrauch bis hin zu D für Geräte mit hohem Verbrauch.
Die ErP-Richtlinie betrifft auch Sie
-
Nun fragen Sie sich vielleicht, was die Ökodesign-Richtlinie mit Ihnen zu tun hat. Wie die oben genannten Beispiele zeigen, regelt die Europäische Union die Umweltverträglichkeit von ganz alltäglichen Produkten.
-
Bei Haushalts-, Büro- oder Fernsehgeräten kommen Sie zum Beispiel beim Elektronikhändler mit der ErP-Richtlinie in Kontakt. Dort sind Ihnen sicher die Aufkleber mit den Farbskalen – von Rot bis Grün – aufgefallen. Doch es gibt noch weitaus mehr Geräte, die die ErP-Richtlinie regelt. Insgesamt sind es mittlerweile mehr als 40 unterschiedliche Produktgruppen.
Auch Heizungen brauchen Energielabel
Im Jahr 2015 wurden auch Heizungen in den Geltungsbereich der ErP-Richtlinie aufgenommen. Seitdem müssen Heizungshersteller Heizgeräte und Warmwassererzeuger mit zu bis 400 kW Leistung gemäß den Bestimmungen der ErP-Richtlinie produzieren. Bislang sind folgende Produktgruppen aus dem Bereich Heiz- und Lüftungssystem von der Richtlinie erfasst:
- Heizkessel und Kombiheizkessel (LOT 1)
- Warmwasserbereiter (LOT 2)
- Kleine Heizgeräte für Festbrennstoffe (LOT 15)
- Einzelraumheizgeräte (LOT 20)
- Warmluftzentralheizungen (LOT 21)
Laut den Kennzeichnungsbestimmungen für Heizungen muss sowohl der Energieverbrauch von Einzelgeräten als auch vom ganzen Heizsystem gekennzeichnet sein. Ein Heizkessel mit Gas-Brennwerttechnik ist also ebenso kennzeichnungspflichtig, wie ein Gas-Brennwertgerät mit einer Solarthermieanlage und Pufferspeicher. Die Herausforderung hierbei ist, den Energieverbrauch von Systemen zu bestimmen, die sich aus Geräten unterschiedlicher Hersteller zusammensetzen.
Geld und Energie sparen mit der ErP-Richtlinie
Wie profitiert nun der Verbraucher von der Ökodesign-Richtlinie? Ganz einfach: Wenn Sie eine moderne, effiziente Heizung mit einer guten bis sehr guten Effizienzklasse kaufen, senken Sie Ihren Energieverbrauch, sparen Geld und schonen die Umwelt. Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Geräte entwickeln die Hersteller ihre Geräte immer weiter und halten sie auf dem neuesten Stand.
Natürlich sind die Kosten für die Geräte unterschiedlich hoch. Prüfen Sie daher Ihren Anspruch auf staatliche Förderungen, um unter Umständen Investitionskosten zu sparen. Es lohnt sich also in jedem Fall nachzurechnen, Energieeffizienzkennzeichnungen zu analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, die die Umweltverträglichkeit Ihrer Heizung erhöhen.
Wirkungsgrad der Wärmepumpe: Wie effizient arbeitet sie?
Über Sparmöglichkeiten informieren
Wenn Sie also in Ihre Heizung investieren möchten, lassen Sie sich von Ihrem Planer oder Heizungsfachbetrieb beraten. Hier gelangen Sie zu einer praktischen Übersicht qualifizierter Heizungsbauer in Ihrer Nähe.
Hilfreiche Informationen zu den Anforderungen an Heizungen finden Sie außerdem auf den Seiten der Hersteller. Die Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder vergleichbare Testanbieter können ebenfalls Auskunft geben.
Wenn Sie Ihre Heizung im Haus modernisieren lassen wollen, können Sie sich beispielsweise auch einen „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) von einem Energieberater erstellen lassen. Dadurch können Sie die Gebäudetechnik und Gebäudehülle über mehrere Einzelschritte hinweg sinnvoll aufeinander abstimmen lassen. Einer gezielten Modernisierung und einem effizienten Heizsystem steht dann nichts mehr im Wege. Informieren Sie sich auch darüber, welche Maßnahmen förderfähig sind und prüfen Sie die aktuellen Möglichkeiten.
Förderbonus dank individuellem Sanierungsfahrplan
Nähere Informationen hierzu erfahren Sie in unserem Artikel zu den Fördermitteln für die Heizung.
Die ErP-Richtlinie hilft allen
Mit der Regelung zum Energieverbrauch von Geräten unterstützt die EU nicht nur das Klima. Auch Sie können davon langfristig profitieren und sogar Geld sparen. Je moderner und energieeffizienter Ihre Heizung ist, umso besser. Informieren Sie sich bei einem Heizungsbauer in Ihrer Nähe über geeignete Optionen wie die Wärmepumpe. In unseren Ratgeberartikeln erfahren Sie alles über staatliche Fördermöglichkeiten.