Heizung mieten statt kaufen? Lohnt sich das?
Was bei Autos in Form von Leasing gang und gäbe ist, geht auch bei der Heizungsanlage: Sie kaufen die Heizung nicht, sondern mieten sie von einem Unternehmen. Dieses Unternehmen baut die Heizung ein und Sie bezahlen eine monatliche Gebühr. Welche Vor- und Nachteile dieses sogenannte Wärme-Contracting für Sie hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Mieten der Heizung statt großer Einmalinvestition
- So funktioniert Wärme-Contracting
- Unterschiedliche Heiztechniken im Angebot
- Beim Mieten der Heizung kommt es auf das Kleingedruckte an
- Lohnt sich die Heizungsmiete finanziell? Bequemlichkeit kostet Geld
- Vor dem Mieten einer Heizung sorgfältig Vor- und Nachteile abwägen
Mieten der Heizung statt großer Einmalinvestition
Die Installation einer neuen Heizungsanlage lohnt sich zwar langfristig – im ersten Moment kann diese Investition jedoch ganz schön ins Geld gehen. Wenn Sie in eine effiziente Heizung wie einen neuen Gas-Brennwertkessel investieren möchten, kommen schnell mehr als 7.500 Euro für das Gerät inklusive Installation zusammen.
Wollen Sie zusätzlich erneuerbare Energien wie Solarthermie einsetzen, können noch einmal 5.000 Euro und mehr hinzukommen. Nicht jeder hat auf Anhieb so viel Geld parat oder möchte einen entsprechenden Kredit bei der Bank aufnehmen. In solch einem Fall könnte das Mieten der Heizung eine Alternative sein.
Rechnet sich das jedoch wirklich? Diese Frage beantworten wir in Folgendem. Vorerst jedoch ein paar grundlegende Infos darüber, wie so eine Heizungsmiete funktioniert.
So funktioniert Wärme-Contracting
Einige Unternehmen, zum Beispiel Gasversorger und Heizungshersteller, bieten ihren Kunden einen Wärme-Contracting-Vertrag an.
Was ist Wärme-Contracting?
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Wärme-Contracting bedeutet, dass ein Dienstleistungsunternehmen, Contractor genannt, einen Wärmelieferungsvertrag mit Ihnen abschließt.
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Der Vorteil für das Unternehmen liegt auf der Hand: Es bindet die Kunden über einen längeren Zeitraum fest an sich.
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Der Contractor ist dafür zuständig, eine neue Heizungsanlage bei Ihnen zu installieren.
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Er kümmert sich um die Abwicklung, sorgt für eine regelmäßige Wartung und übernimmt meist die Kosten für den Schornsteinfeger.
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Auch ein 24-Stunden-Service ist in der Regel inklusive. Dadurch ist sichergestellt, dass bei einer Störung die Heizung schnell wieder funktioniert.
Heizung mieten: Qual der Wahl beim Preismodell
Die Heizungsanlage gehört über den gesamten Zeitraum des Vertrags dem Contractor. Sie beziehen nur die Wärme, für die Sie eine monatliche Rate bezahlen. Dabei hat jeder Anbieter ein eigenes Preismodell. Sie können zwischen einem festen Betrag, der sogenannten Flatrate, oder einer verbrauchsabhängigen Rate wählen.
Die Rate setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen
- In der Grundgebühr stellt Ihnen der Contractor die Kosten für die Investition, die Wartung, Reparaturen und den Kapitaldienst in Rechnung.
- Hinzu kommen eine weitere Grundgebühr für das Erdgas und zusätzlich der Arbeitspreis pro kWh, wie Sie es auch von Ihrer Gasabrechnung gewohnt sind. Ist das Preismodell verbrauchsabhängig, variiert dieser Preis mit der Menge an Wärme, die Sie benötigen. Dann erfolgt ganz klassisch eine Jahresabrechnung und die monatlichen Beträge sind vergleichbar mit den Abschlagszahlungen, die Kunden an den Gasversorger überweisen.
Unterschiedliche Heiztechniken im Angebot
Je nach Anbieter des Mietmodells für die Heizung haben Sie unterschiedlichen Einfluss auf die Anlagentechnik:
- Gasversorger bieten oft nur Gas-Brennwertkessel in Kombination mit oder ohne Solarwärme an. Dafür können Sie häufig zwischen verschiedenen Herstellern wählen und manchmal auch bei der Wahl des Installationsbetriebs mitreden.
- Mieten Sie die Heizung bei einem Heizungshersteller, können Sie nur das Modell des jeweiligen Herstellers bekommen. Dafür ist es bei einigen Anbietern möglich, aus verschiedenen Technologien zu wählen. Anstelle eines Gas-Brennwertgeräts können Sie dann gegebenenfalls auch einen Biomassekessel, eine Wärmepumpe oder teilweise sogar eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage für Ihr Einfamilienhaus wählen.
Eine neue Heizung kaufen: Aber welche ist für Sie geeignet?
Beim Mieten der Heizung kommt es auf das Kleingedruckte an
Bei der Vielfalt der Anbieter, der Preismodelle und der Heiztechnologien ist klar: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Heizung zu mieten, müssen Sie den Contracting-Vertrag vor Abschluss genau studieren. Denn sonst droht hinterher eine böse Überraschung und versteckte Kosten machen das ganze Vorhaben sehr teuer. Wer sich also nicht in das Kleingedruckte der Vertragsbedingungen vertieft, sollte vom Mieten der Heizung Abstand nehmen.
1. Leistungsumfang bei der Heizungsmiete
Was bekomme ich eigentlich für mein Geld? Der Leistungsumfang ist das A und O eines jeden Vertrags. Über die Regelungen zur Wartung und Reparatur hinaus ist ein Punkt besonders wichtig, wenn Sie eine Heizung mieten: Wer trägt die Kosten für den Ausbau der alten Heizung?
In manchen Werbeunterlagen von Anbietern finden Sie das Angebot, dass auf Ihren Wunsch hin der Wärme-Contractor den Ausbau übernimmt. „Auf Wunsch“ heißt natürlich nicht kostenlos. Da müssen Sie manchmal die Unterlagen genau studieren, um zu erfahren, was das für Sie in der Endabrechnung bedeutet.
Achten Sie auch darauf, dass die Nennleistung der Heizungsanlage im Contracting-Vertrag festgeschrieben ist. Denn nur, wenn diese ausreichend groß ist, droht an kalten Tagen keine unangenehme Kühle im Haus. Wenn Sie nicht sicher sind, wie groß die erforderliche Nennleistung ist, sollten Sie vorher unabhängigen Rat bei einem Heizungsbauer einholen.
Heizungsbauer finden
Haben Sie Fragen zu den Möglichkeiten Ihrer Wärmeversorgung, wenden Sie sich am besten an einen lokalen Heizungsbauer. Hier finden Sie unabhängige Ansprechpartner aus Ihrer Region!
2. Vertragsende für die Miete der Heizung
Genauso wichtig wie der Ausbau der alten Heizung ist die Frage, was nach Vertragsende mit der gemieteten Heizung passiert. Meist können Sie als Kunde wählen, ob Sie dem Contractor die Heizung nach Vertragsende für den Restwert abkaufen oder ob der Contractor seine Anlage wieder ausbauen muss. Doch wer trägt die Kosten für den Ausbau? Entfernt ein Fachmann auf Kosten des Anbieters alle Teile der Anlage? Manchmal finden sich Vertragsklauseln, dass er unzugängliche Teile, wie die Rohre einer Solaranlage, nicht abbauen muss.
Häufig ist auch nicht genau definiert, wie sich der Restwert der Heizung berechnet. Da Sie als Kunde nicht wissen, in welchem Zustand sich die Anlage nach beispielsweise 10 oder 15 Jahren befinden wird, sollten Sie von Verträgen mit Kaufverpflichtung Abstand nehmen. Denn es empfiehlt sich nicht, eine reparaturanfällige und vielleicht auch technisch veraltete Heizung zu kaufen.
3. Vertragslänge für die Heizungsmiete beachten
Gesetzlich ist geregelt, dass ein Wärmeliefervertrag nur über zehn Jahre laufen darf. Eine automatische Verlängerung um weitere fünf Jahre erfolgt aber immer dann, wenn Sie nicht fristgerecht zum Ablauf der zehn Jahre kündigen.
Als Frist sind gesetzlich neun Monate vorgeschrieben. Über die gesetzliche Kündigungsfrist zum Vertragsende hinaus enthalten die Verträge oft weitere Kündigungsgründe und -fristen. So behalten sich manche Heizungsvermieter eine fristlose Kündigung vor. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, darauf zu achten, dass der Contractor ausschließlich aus einem wichtigen Grund kündigen darf.1
4. Hausverkauf: Was passiert mit der gemieteten Heizung?
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Wenn Sie Ihr Haus während der Vertragslaufzeit verkaufen wollen, kann der Wärmeliefervertrag Probleme bereiten.
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In den Verträgen ist meist geregelt, dass der Hauskäufer das Contracting zu den gleichen Konditionen übernehmen muss. Doch vielleicht will er anders heizen.
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In diesem Fall sollten Sie als Mieter der Heizung ein Kündigungsrecht haben.
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Sie müssen dann aber die Heizung zum Restwert kaufen oder eine Entschädigung an den Contractor bezahlen.
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Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren anfallen.
5. Preisanpassungsklauseln
In verbrauchsabhängigen Vertragsmodellen sind oftmals Anpassungen des Wärmepreises vorgesehen. Wenn der Gaspreis steigt, will der Contractor den Anstieg natürlich an Sie weitergeben. Doch Sie sollten im Gegenzug natürlich auch von sinkenden Preisen profitieren. In manchen Vertragsbedingungen sind die Preisanpassungsklauseln aber äußerst kompliziert – Transparenz sieht anders aus.
Die Verbraucherzentrale hält Preisanpassungsklauseln für rechtlich nicht zulässig und empfiehlt, generell einen Widerspruch dagegen einzulegen.2 Sinnvoll ist ein Widerspruch aber eigentlich nur dann, wenn Sie als Kunde auch bereit sind, vor Gericht Ihr möglicherweise bestehendes Recht einzufordern. Ob Sie das wollen, sollten Sie sich gut überlegen.
6. Lieferunterbrechung: Was passiert bei einer Störung?
Der Vorteil eines Contracting-Vertrags besteht vor allem darin, dass sich der Contractor um vieles kümmert und er auch für eine unterbrechungsfreie Wärmelieferung sorgt. Für den Fall einer Störung sollte daher eine Regelung vorhanden sein, in welchem Zeitraum eine Lieferunterbrechung behoben werden muss und ob Sie andernfalls eine Entschädigung erhalten.
7. Grunddienstbarkeit im Grundbuch
Der Vertrag sollte außerdem genau festlegen, in welchem Raum die Heizungsanlage steht. Für die Nutzung des Aufstellortes sollten Sie übrigens Miete erhalten, die von Ihren Zahlungen abgezogen wird.
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Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgeschrieben, dass eine bewegliche Sache, die wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks wird, zum Eigentum an dem Grundstück gehört.
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Diesen Passus könnte man so auslegen, dass eine gemietete Heizungsanlage gar nicht mehr dem Anbieter, sondern Ihnen als Hauseigentümer gehört.
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Aus diesem Grund möchten sich einige Contractor eine sogenannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen.
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Ist dies ein Bestandteil des Contracting-Vertrags, kann das wieder zu Problemen führen, wenn Sie Ihr Haus während der Vertragslaufzeit Ihrer Wärmelieferung verkaufen.
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Außerdem bedeutet es Verwaltungsaufwand und -kosten.
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Auf eine Grunddienstbarkeit sollten Sie sich daher nicht einlassen.
Lohnt sich die Heizungsmiete finanziell? Bequemlichkeit kostet Geld
Manche Anbieter des Wärme-Contractings rechnen in ihren Werbeunterlagen vor, dass die Kosten für das Mieten einer Heizung geringer sind, als eine zu kaufen. Solche Berechnungen sollten Sie kritisch hinterfragen, denn schließlich hat auch der Heizungs-Vermieter nichts zu verschenken und muss Geld verdienen. Die Bequemlichkeit, sich um nichts kümmern zu müssen, wird immer zusätzliche Kosten verursachen.
Bankkredit ist günstiger als das Mieten einer Heizung
Letztlich sollten Sie vergleichen, was Sie für das Contracting zahlen und was im Vergleich ein Kredit kosten würde. In vielen Fällen können Sie für eine energetische Altbausanierung auch einen günstigen Kredit über staatliche Förderprogramme erhalten. Informieren Sie sich hierzu mit unserem Artikel über die Fördermittel für die Heizung.
Ein Beispiel
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Prinzipiell sparen Sie Geld für Heizungswartung und Reparaturen, wofür Sie beim Kauf einer Heizung selbst aufkommen müssten.
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Beim Wärme-Contracting trägt eben der Contractor und nicht Sie das Risiko für eventuelle Defekte oder einen Heizungsausfall.
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Für diese Risikoübernahme zahlen Sie jedoch einen hohen Preis.
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Bei einem größeren deutschen Energieversorger kostet die Grundgebühr für die Miete einer Gas-Brennwertanlage rund 130 Euro im Monat.
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Im Laufe von 10 Jahren zahlen Sie 15.600 Euro nur an Grundgebühren.
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Ein Bankkredit ist deutlich günstiger zu haben.
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Außerdem berücksichtigt diese Berechnung noch nicht, dass nach 10 Jahren noch ein Restwert der Heizung besteht, der zu den Kosten hinzukommt.
Zu den Investitionskosten kommen außerdem noch die Verbrauchskosten hinzu. Da tragen Sie das Risiko. Denn wenn sich der Contractor im Laufe der Zeit als teuer beim Wärmebezugspreis (beispielsweise von Erdgas) herausstellt, können Sie den Versorger für die kommenden 10 Jahre nicht mehr wechseln. Beim Heizung mieten sind Sie also unflexibler als beim Heizung kaufen.
Vor dem Mieten einer Heizung sorgfältig Vor- und Nachteile abwägen
Wärme-Contracting ist für Sie als Kunde bequem. Der Contractor kümmert sich um eine zuverlässige Wärmeversorgung und ist Ihr einziger Ansprechpartner. Er nimmt Ihnen Absprachen mit Handwerkern ab und trägt letztlich das Risiko unvorhergesehener Reparaturen. Doch diese Dienstleistungen lässt er sich natürlich bezahlen.
Günstiger als der Kauf einer Heizung ist das Mieten daher nicht. Folglich sollten Sie die Vor- und Nachteile des Wärme-Contractings sorgfältig abwägen und überlegen, ob die klassische Heizungsinstallation von einem Fachhandwerker Ihres Vertrauens nicht doch die bessere Wahl ist.
1,2 Verbraucherzentrale: Contracting – alternative Energiebewirtschaftung